§ 53 BinSchPersV
Lehrgänge für die grundlegende Sicherheitsausbildung
Das Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung bestimmt sich nach Anlage 21.
Binnenschiffspersonalverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle