Gesetze › BinSchStrO › Dritter Teil Umweltbestimmungen› Kapitel 29 Gewässerschutz und Abfallbeseitigung auf Fahrzeugen Anlage 2 BinSchStrO (ohne Inhalt) Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Anlage 1 Unterscheidungsbuchstabe oder -buchstabengruppe des Staates, in dem der Heimat- oder Registerort des Fahrzeugs liegt (nur Hinweis) Anlage 3 Bezeichnung der Fahrzeuge