Gesetze › BWahlG › Vierter Abschnitt Vorbereitung der Wahl § 16 BWahlG Wahltag Der Bundespräsident bestimmt den Tag der Hauptwahl (Wahltag). Wahltag muß ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein. Bundeswahlgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 15 Wählbarkeit § 17 Wählerverzeichnis und Wahlschein