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BWahlGV
Bundeswahlgeräteverordnung
Erster Abschnitt Amtliche Zulassung und Genehmigung der Verwendung von Wahlgeräten
- § 1Zulassungspflicht
- § 2Erteilung der Bauartzulassung
- § 3Rücknahme, Erlöschen und Widerruf der Bauartzulassung
- § 4Genehmigung der Verwendung von Wahlgeräten
Zweiter Abschnitt Durchführung der Wahl zum Bundestag und zum Europäischen Parlament mit Wahlgeräten
- § 5Geltung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
- § 6Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörden
- § 7Überprüfung der Wahlgeräte und Einweisung der Wahlvorsteher
- § 8Ausstattung des Wahlvorstandes
- § 9Wahlzelle
- § 10Eröffnung der Wahlhandlung
- § 11Stimmabgabe und Vermerk über Stimmabgabe
- § 12Schluß der Wahlhandlung
- § 13Zählung der Wähler
- § 14Zählung der Stimmen
- § 15Wahlniederschrift
- § 16Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen und der Wahlgeräte
- § 17Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
- § 18Übergangsbestimmung
- § 19
- § 20Inkrafttreten
- Anlage 1(zu § 2) Richtlinien für die Bauart von Wahlgeräten
- Anlage 2(zu § 14 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 Satz 1)
- Anlage 3(zu § 14 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 Satz 1)