Gesetze › BWahlGV › Zweiter Abschnitt Durchführung der Wahl zum Bundestag und zum Europäischen Parlament mit Wahlgeräten § 19 BWahlGV (weggefallen) Bundeswahlgeräteverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 18 Übergangsbestimmung § 20 Inkrafttreten