Gesetze › BWahlGV › Zweiter Abschnitt Durchführung der Wahl zum Bundestag und zum Europäischen Parlament mit Wahlgeräten § 20 BWahlGV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Bundeswahlgeräteverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 19 Anlage 1 (zu § 2) Richtlinien für die Bauart von Wahlgeräten