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DuPMedAusbV
Digital- und Print-Mediengestalter-Ausbildungsverordnung
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- § 5Ausbildungsplan
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
- § 6Zeitpunkt
- § 7Inhalt
- § 8Prüfungsbereiche
- § 9Prüfungsbereich „Gestaltungsgrundlagen anwenden, Medienproduktionen planen und organisieren“
- § 10Prüfungsbereich „Medienprodukte gestalten und realisieren“
Abschnitt 3 Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Projektmanagement
- § 11Zeitpunkt
- § 12Inhalt
- § 13Prüfungsbereiche
- § 14Prüfungsbereich „Projekte planen und umsetzen“
- § 15Prüfungsbereich „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“
- § 16Prüfungsbereich „Medien produzieren“
- § 17Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 18Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- § 19Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 4 Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Designkonzeption
- § 20Zeitpunkt
- § 21Inhalt
- § 22Prüfungsbereiche
- § 23Prüfungsbereich „Designkonzepte entwickeln und erstellen“
- § 24Prüfungsbereich „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“
- § 25Prüfungsbereich „Medien produzieren“
- § 26Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 27Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- § 28Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 5 Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Printmedien
- § 29Zeitpunkt
- § 30Inhalt
- § 31Prüfungsbereiche
- § 32Prüfungsbereich „Printmedien gestalten und technisch umsetzen“
- § 33Prüfungsbereich „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“
- § 34Prüfungsbereich „Medien produzieren“
- § 35Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 36Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- § 37Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 6 Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Digitalmedien
- § 38Zeitpunkt
- § 39Inhalt
- § 40Prüfungsbereiche
- § 41Prüfungsbereich „Digitalmedien gestalten und technisch umsetzen“
- § 42Prüfungsbereich „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“
- § 43Prüfungsbereich „Medien produzieren“
- § 44Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 45Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- § 46Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 7 Schlussvorschriften