§ 20 DuPMedAusbV
Zeitpunkt
(1) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
Digital- und Print-Mediengestalter-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle