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EÜGV
Verordnung zum Eignungsübungsgesetz
- Eingangsformel
- § 1Urlaub für Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus den Streitkräften
- § 2Urlaub für Arbeitnehmer bei Verbleiben in den Streitkräften
- § 3Urlaubsbescheinigung
- § 4Urlaub für Beamte und Richter
- § 5Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
- § 6Betriebliche und überbetriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung
- § 7Urlaubskassen
- § 8Anrechnung der Wehrdienstzeit
- § 9Geltungsdauer der Verordnung