Bei der Zulassungsprüfung von generischen Produkten, von Verfahren, Anwendungen, Bauprodukten oder Bauarten hat der Prüfsachverständige die Übereinstimmung mit den nationalen technischen Vorschriften zu prüfen und zu bewerten.
Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle