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EPSV
Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Anerkennung
- § 4Anerkennungsvoraussetzungen
- § 5Antragsverfahren
- § 6Anerkennung als Prüfsachverständiger
- § 7Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
Teil 3 Beauftragung und Aufgaben der Prüfsachverständigen
- § 8Beauftragung
- § 9Bautechnische Prüfung der Nachweise von Ingenieurbau-, Oberbau- oder Hochbau-Anlagen
- § 10Planprüfung von Signal-, Telekommunikations- oder elektrotechnischen Anlagen
- § 11Abnahmeprüfung von Signal-, Telekommunikations- oder elektrotechnischen Anlagen
- § 12Zulassungsprüfung
- § 13Prüfung bei festgestellten Abweichungen von nationalen technischen Vorschriften oder behördlichen Entscheidungen
Teil 4 Pflichten der Prüfsachverständigen
- § 14Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit und Gewissenhaftigkeit
- § 15Persönliche Aufgabenerfüllung und Beschäftigung von Hilfskräften
- § 16Haftpflichtversicherung
- § 17Berufsgeheimnis
- § 18Anzeigepflicht
- § 19Verantwortung für die eingesetzten Mittel, Einrichtungen und Ausrüstungen
- § 20Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten; Prüfbericht
- § 21Anzeigepflichten zur Person und zur beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Prüfsachverständigen
- § 22Auskunftspflichten
- § 23Fortbildung und Erfahrungsaustausch
Teil 5 Überwachung der Prüfsachverständigen
Teil 6 Schlussbestimmungen