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ErwGr. 23 EuBewVO

Das für das Verfahren zuständige Gericht sollte die Parteien und ihre Rechtsvertreter anleiten, wie bei der Vorlage von Schriftstücken oder anderen Materialien bei Vernehmungen per Videokonferenz oder mittels einer anderen Fernkommunikationstechnologie vorzugehen ist.

Europäische Beweisaufnahmeverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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