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Art. 39 EuUnthVO

Vorläufige Vollstreckbarkeit

Das Ursprungsgericht kann die Entscheidung ungeachtet eines etwaigen Rechtsbehelfs für vorläufig vollstreckbar erklären, auch wenn das innerstaatliche Recht keine Vollstreckbarkeit von Rechts wegen vorsieht.

Europäische Unterhaltsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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