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Anlage 1.1 FahrlG2018DV

(zu § 2 Absatz 1) Anwärterschein Fahrlehrer

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 9)

Zusammenhängend auf Neobondpapier in einer Stärke von 150 g/m2 ohne optische Aufheller, Farbe weiß, Breite 222 mm, Höhe 105 mm. In das Trägermaterial sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale eingearbeitet:

  1. 1.

    als Wasserzeichen das gesetzlich für die Bundesdruckerei geschützte Motiv „Stilisierter Bundesadler“,

  2. 2.

    nur unter UV-Licht sichtbare rot und blau fluoreszierende Melierfasern,

  3. 3.

    chemische Reagenzien.

Vorderseite

Rückseite

Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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