AdvoCite

§ 20 EGFEL

Befristung der Regelung

Vom 1. Januar 1997 an ist dieses Gesetz nur noch anzuwenden, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch erstmals vor diesem Zeitpunkt vorgelegen haben.

Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved