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EGFEL
Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit
Erster Abschnitt Landwirtschaftliche Unternehmer
- § 1Berechtigter Personenkreis
- § 2Flächenstillegung
- § 3Abgabe von Flächen
- § 4Rückbehalt
- § 5Leistungen an Hinterbliebene
- § 6Höhe der Leistung
- § 7Beginn und Ende der Leistung, Verfahren
- § 8Zusammentreffen mit Einkommen
Zweiter Abschnitt Landwirtschaftliche Arbeitnehmer und mitarbeitende Familienangehörige
- § 9Berechtigter Personenkreis
- § 10Höhe der Leistung
- § 11Beginn und Ende der Leistung, Verfahren
- § 12Zusammentreffen mit Einkommen
- § 13Beendigung einer Beschäftigung wegen Flächenstillegung, Extensivierung, Aufgabe von Rebflächen und Apfelbaumrodung
Dritter Abschnitt Ergänzende Sicherung der Bezieher von Produktionsaufgaberente oder Ausgleichsgeld
- § 14Alterssicherung der Landwirte, landwirtschaftliche Unfallversicherung, Krankenversicherung der Landwirte, soziale Pflegeversicherung
- § 15Gesetzliche Rentenversicherung und Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, Zusatzversorgung für landwirtschaftliche Arbeitnehmer
- § 15aWiderspruch und Klage gegen die Veränderung des Zahlbetrags der Produktionsaufgaberente und des Ausgleichsgeldes zum 1. April 2004
- § 16Beendigung einer Beschäftigung wegen Flächenstillegung, Extensivierung, Aufgabe von Rebflächen und Apfelbaumrodung
Vierter Abschnitt Durchführung, Anwendung sonstiger Vorschriften, Kostentragung
- § 17Durchführende Stelle
- § 18Anwendung sonstiger Vorschriften
- § 18aLandwirte im Beitrittsgebiet
- § 18bAbgabe an Unternehmen im Beitrittsgebiet
- § 18cArbeitnehmer und mitarbeitende Familienangehörige im Beitrittsgebiet
- § 18dBesonderheiten für das Beitrittsgebiet
- § 18eBesonderheiten für das Ausland
- § 19Kostentragung
Fünfter Abschnitt Schlußvorschriften