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§ 2 FGMV

Genehmigungs- und Marktüberwachungsbehörde

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat seine ihm zugewiesenen Aufgaben als Genehmigungs- und Marktüberwachungsbehörde unter Wahrung einer strikten Trennung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und Funktionen innerhalb voneinander unabhängiger Organisationsstrukturen wahrzunehmen.

Fahrzeug-Genehmigungs-und-Marktüberwachungs-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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