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FlaggRG
Flaggenrechtsgesetz
Erster Abschnitt Flaggenrecht der Seeschiffe
1. Recht zum Führen der Bundesflagge
2. Ausweis über die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge
3. Verbot anderer Nationalflaggen, Ausnahmen
4. Flaggenführung, Schiffsname und IMO-Schiffsidentifikationsnummer
5. Verleihung der Befugnis zur Führung der Bundesflagge
6. Flaggenregister und Internationales Seeschifffahrtsregister
Zweiter Abschnitt Flaggenbehörde
Dritter Abschnitt Verordnungsermächtigungen
Vierter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
Fünfter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen