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§ 6 GastroAusbV
Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin,
- 2.
Annahme und Einlagerung von Waren,
- 3.
Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion,
- 4.
Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst,
- 5.
Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service,
- 6.
Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen,
- 7.
Herrichten und Pflegen von Gasträumen,
- 8.
Betreuung und Beratung von und Kommunikation mit Gästen, Verkauf von Produkten und Dienstleistungen,
- 9.
Wahrnehmung von Aufgaben an der Bar und am Getränkebuffet,
- 10.
Bedienung von Reservierungs- und Kassensystemen,
- 11.
Planung und Koordinierung von Serviceabläufen,
- 12.
Servicearbeiten am Tisch des Gastes,
- 13.
Konzeption von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts,
- 14.
Organisation von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts,
- 15.
Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts und
- 16.
Anleitung und Führung von Mitarbeitenden.
Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
digitalisierte Arbeitswelt und
- 5.
Durchführung von Hygienemaßnahmen.