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§ 7 GastroAusbV
Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie sowie Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin,
- 2.
Annahme und Einlagerung von Waren,
- 3.
Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion,
- 4.
Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst,
- 5.
Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service,
- 6.
Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen,
- 7.
Produktzubereitung,
- 8.
Betreuung und Beratung von Gästen, Verkauf von Produkten und Dienstleistungen sowie Reklamationsmanagement,
- 9.
Systemorganisation und Systemmanagement,
- 10.
Warenwirtschaft,
- 11.
Umsetzung von Personalprozessen,
- 12.
Personalführung und -entwicklung,
- 13.
Durchführung von Marketingaktivitäten und
- 14.
kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie unternehmerisches Handeln.
Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
digitalisierte Arbeitswelt und
- 5.
Durchführung von Hygienemaßnahmen.