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GebReinAusbVO
Gebäudereinigerausbildungsverordnung
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Begriffsbestimmungen
- § 4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 5Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- § 6Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
- § 7Ausbildungsplan
Abschnitt 2 Gesellenprüfung
- § 8Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 9Inhalt von Teil 1
- § 10Prüfungsbereich von Teil 1
- § 11Inhalt von Teil 2
- § 12Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 13Prüfungsbereich „Anwenden von Grund- und Außenreinigungsverfahren“
- § 14Prüfungsbereich „Durchführen von Hygienemaßnahmen“
- § 15Prüfungsbereich „Reinigen, Pflegen und Konservieren von Oberflächen“
- § 16Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 17Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
Abschnitt 3 Schlussvorschriften