§ 6a GKrimDVDV
Teile des Auswahlverfahrens
Das Auswahlverfahren besteht aus den folgenden Teilen:
- 1.
einem schriftlichen Teil,
- 2.
einem mündlichen Teil und
- 3.
der Prüfung der körperlichen Tauglichkeit.
Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle