§ 2 GlasblAusbV
Ausbildungsdauer, Fachrichtungen
Die Ausbildung im Ausbildungsberuf Glasbläser/Glasbläserin dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen
- 1.
- 2.
- 3.
gewählt werden.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasbläser/zur Glasbläserin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle