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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 26 V v. 11.3.2026 I Nr. 67 · Quelle

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Auswahlverfahren
Abschnitt 3 Studium
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Unterabschnitt 2 Fachstudien
Unterabschnitt 3 Berufspraktische Studienzeiten
Abschnitt 4 Laufbahnprüfung
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Unterabschnitt 2 Zwischenprüfung
Unterabschnitt 3 Modulprüfungen des Hauptstudiums
Unterabschnitt 4 Diplomarbeit
Unterabschnitt 5 Bestehen der Laufbahnprüfung, Abschlusszeugnis, Bescheid über die nicht bestandene Laufbahnprüfung
Unterabschnitt 6 Weitere Prüfungsvorschriften
Abschnitt 5 Anerkennung anderer Studienleistungen
Abschnitt 6 Schlussvorschrift
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