Gesetze › HebG › Teil 4 Anerkennung von Berufsqualifikationen› Abschnitt 2 Automatisch anerkannte Berufsqualifikationen § 52 HebG Bekanntmachung
Das Bundesministerium für Gesundheit macht die jeweils aktuelle Fassung des Anhangs V Nummer 5.5.2 der Richtlinie 2005/36/EG im Bundesanzeiger bekannt.
Hebammengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle
§ 51 Ausschluss der automatischen Anerkennung bei in Kroatien erworbenen Rechten § 53 Europäischer Berufsausweis Diese Gesetze direkt in Word
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