AdvoCite

HebG

Hebammengesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 12.12.2023 I Nr. 359 · Quelle

Teil 1 Allgemeines
Teil 2 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Teil 3 Hebammenstudium und Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung
Abschnitt 1 Studium
Unterabschnitt 1 Studienziel, Zugang, Dauer und Struktur sowie Akkreditierung von Studiengängen
Unterabschnitt 2 Der berufspraktische Teil des Studiums
Unterabschnitt 3 Der hochschulische Teil des Studiums
Unterabschnitt 4 Durchführung des Studiums
Unterabschnitt 5 Abschluss des Studiums
Abschnitt 2 Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung
Teil 4 Anerkennung von Berufsqualifikationen
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Automatisch anerkannte Berufsqualifikationen
Abschnitt 3 Weitere Berufsqualifikationen
Teil 5 Erbringen von Dienstleistungen
Abschnitt 1 Erbringen von Dienstleistungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes
Abschnitt 2 Dienstleistungserbringung in anderen Mitgliedstaaten, in anderen Vertragsstaaten oder in anderen gleichgestellten Staaten
Teil 6 Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden
Teil 7 Verordnungsermächtigung
Teil 8 Bußgeldvorschriften
Teil 9 Übergangsvorschriften
© 2026 AdvoCite® All rights reserved