Gesetze › HebG › Teil 4 Anerkennung von Berufsqualifikationen› Abschnitt 2 Automatisch anerkannte Berufsqualifikationen § 53 HebG Europäischer Berufsausweis Für den Fall einer Einführung eines Europäischen Berufsausweises für den Hebammenberuf gelten die Regelungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen dieses Teils entsprechend. Hebammengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 52 Bekanntmachung § 54 Anerkennung von weiteren Berufsqualifikationen; Gleichwertigkeit