Gesetze › HGB › Drittes Buch Handelsbücher› Erster Abschnitt Vorschriften für alle Kaufleute› Zweiter Unterabschnitt Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß› Erster Titel Allgemeine Vorschriften § 244 HGB Sprache. Währungseinheit Der Jahresabschluß ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen. Handelsgesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 243 Aufstellungsgrundsatz § 245 Unterzeichnung