§ 13 InVeKoSV
Angaben beim Anbau von Hopfen
Soweit der Betriebsinhaber Hopfenerzeuger ist, hat er im Sammelantrag zusätzlich anzugeben,
- 1.
ob und welcher anerkannten Hopfenerzeugerorganisation er angehört und
- 2.
getrennt nach Fläche, welche Hopfensorten er anbaut.
InVeKoS-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle