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InVeKoSV
InVeKoS-Verordnung
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Zuständigkeiten, Begriffsbestimmungen und Kommunikation
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Zuständigkeit
- § 3Referenzflächensysteme
- § 4Begriff der landwirtschaftlichen Parzelle
- § 5Muster, Vordrucke und Formulare
- § 6Elektronische Kommunikation
Abschnitt 2 Gemeinsame Vorschriften
Unterabschnitt 1 Sammelantrag
- § 7Form und Frist
- § 8Betriebsbezogene Angaben
- § 9(weggefallen)
- § 10Flächenbezogene Angaben
- § 10aZusätzliche Angaben für bestimmte Flächen im Antragsjahr 2018
- § 11Besondere Angaben für die Zwecke der Überprüfung der Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
- § 11aÄnderung bei Flächennutzungen im Umweltinteresse
- § 12Angaben bei Anbau von Nutzhanf
- § 13Angaben beim Anbau von Hopfen
- § 13aAngaben bei Niederwald mit Kurzumtrieb
- § 14Erklärung bei Beantragung der Umverteilungsprämie
- § 15Angaben bei Beantragung der Zahlung für Junglandwirte
- § 16Angaben hinsichtlich der Einhaltung grundlegender Anforderungen
Unterabschnitt 2 Sonstige gemeinsame Vorschriften
- § 17Betriebsnummer
- § 18Mindestgröße einer landwirtschaftlichen Parzelle
- § 19Landschaftselemente
- § 20Gewährung von Zahlungen bei Übertragung des Betriebes
Abschnitt 3 Verfahren bei Zahlungsansprüchen
- § 21Antrag auf Zuweisung der Zahlungsansprüche
- § 22Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
- § 23Übertragung von Zahlungsansprüchen
Abschnitt 4 Verfahren bei der Kleinerzeugerregelung
Abschnitt 5 Verfahren bei der Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland im Rahmen der Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
- § 25Antrag auf Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland
- § 25aAntrag auf Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel
- § 25bMitteilungspflichten nach § 15 Absatz 2b Satz 2 und § 16 Absatz 6 Satz 2 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
Abschnitt 6 Zahlungen an anerkannte Erzeugerorganisationen im Hopfensektor
Abschnitt 7 Hanf
Abschnitt 8 Duldungs-, Mitwirkungs-, Nachweis- und Meldepflichten
- § 30Nachweis- und Meldepflichten des Betriebsinhabers
- § 30aAnzeige des Umpflügens von bestimmten Flächen mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen
- § 31Duldungs- und Mitwirkungspflichten
- § 32Mitteilungspflichten der Länder und der Bundesstellen
Abschnitt 9 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 10 Schlussbestimmungen