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Anlage 2 IRegBV
(zu § 15 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4353 - 4354; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
- I.
Allgemeine Angaben
- 1.
technische Daten der Meldung, insbesondere
- a)
Datum und Zeit der Erstmeldung
- b)
verwendete Meldesoftware und Version der Spezifikation der zu übermittelnden Daten
- a)
- 2.
Angaben zum Aufenthalt in der Gesundheitseinrichtung
- a)
das eindeutige Kennzeichen nach § 15 Absatz 1
- b)
Art des Aufenthalts (ambulant, teilstationär, stationär)
- c)
Datum der Aufnahme bei stationärem Aufenthalt, Datum der Behandlung bei ambulantem Aufenthalt
- a)
- 3.
Angaben zur Patientin oder zum Patienten
- a)
Alter in Jahren
- b)
Körpergröße
- c)
Gewicht
- d)
Geschlecht
- a)
- 4.
Angaben zu jeder implantatbezogenen Maßnahme
- a)
Datum
- b)
bei mehreren implantatbezogenen Maßnahmen deren Reihenfolge
- c)
Lokalisation
- d)
OP-technische Aspekte wie Zugang und Technik
- e)
Art der implantatbezogenen Maßnahme nach § 2 Nummer 4 des Implantateregistergesetzes
- f)
Grund der implantatbezogenen Maßnahme
- g)
Dringlichkeit der implantatbezogenen Maßnahme
- h)
klassifizierter allgemeiner gesundheitlicher Zustand des Patienten
- i)
intraoperative Maßnahmen
- j)
simultane risikomodifizierende Prozeduren, die über eine alleinige Implantateinbringung oder -entfernung hinausgehen
- k)
bei Revision und Explantation erhobene Befunde
- l)
Kodes aus dem Operationen- und Prozedurenschlüssel, die der implantatbezogenen Maßnahme zugeordnet worden sind, unter Angabe der Version einschließlich möglicher Zusatzkennzeichen
- m)
intra- und postoperative Komplikationen
- a)
- 5.
Angaben zu Vorbefunden, Vorbehandlungen und Vorerkrankungen, die in direktem Zusammenhang mit dem durchgeführten Eingriff stehen
- 6.
Einzelangaben zu den Implantaten
- a)
Implantattyp
- b)
Hersteller
- c)
Grobklassifikation des Artikels
- d)
Identifikationsmerkmale des Produkts nach Anlage 1 Ziffer I.2
- e)
Herstellungskennung nach dem UDI-System (UDI Production Identifier – UDI-PI) und herstellereigene Identifikationsmerkmale der Serie oder Charge
- f)
Angabe, ob es sich bei dem Artikel um ein spezialangefertigtes Implantat oder ein Implantat mit Sonderzulassung handelt
- g)
Angabe, ob das Implantat eingesetzt oder entfernt wurde und ob ein zuvor eingesetztes Implantat funktionslos im Körper verbleibt
- h)
bei Explantation und funktionslosem Verbleib des Implantats im Körper Datum der Implantation
- a)
- 7.
Angaben zur Entlassung
- a)
Datum der Entlassung
- b)
Grund der Entlassung bei stationärer Behandlung (zum Beispiel Abschluss der Behandlung, Verlegung in ein anderes Krankenhaus)
- c)
implantatbezogene Entlassungsdiagnosen mit Haupt- und Nebendiagnosen unter Angabe der Lokalisation, auf die sich die Diagnosen beziehen, einschließlich Kodes aus der internationalen Klassifikation der Krankheiten unter Angabe der Version
- a)
- 1.
- II.
Besondere Angaben für Brustimplantate
- 1.
Angaben zur Patientin oder zum Patienten: Autoimmunerkrankungen
- 2.
Angaben zu den Operationen:
- a)
Lage des Implantats
- b)
Verwendung azellulärer dermaler Matrices oder chirurgischer Netze mit
- –
Hersteller
- –
dem Hersteller und dem Produkt eigener einmaliger Produktkennung nach dem UDI-System (UDI Device Identifier – UDI-DI) und Katalog- oder Artikelnummer, Produktcode oder ähnlichen herstellereigenen Merkmalen
- –
Herstellungskennung nach dem UDI-System (UDI Production Identifier – UDI-PI) und herstellereigenen Identifikationsmerkmalen der Serie oder Charge
- –
- a)
- 3.
Angaben zu den Implantaten (auch bei Explantation): Form, Oberfläche, Füllung und Volumen
- 4.
Bei Explantation gegebenenfalls Art der Weiterbehandlung
- 1.
- III.
Besondere Angaben für Aortenklappen-Implantate
- 1.
prä- und postoperative hämodynamische und anatomische Parameter (z. B. Druckgradient über der Aortenklappe, Blutrückfluss, Öffnungsfläche)
- 2.
Angaben zum postoperativen Gesundheitszustand einschließlich Medikation
- 3.
Lage der Aortenklappe nach Implantation
- 1.