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KartKrebs/KartZystV
Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Maßnahmen zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses
- § 4Abgrenzung und Aufhebung der Sicherheitszone
- § 5Schutzmaßnahmen in der Sicherheitszone
- § 6Verwendung und Behandlung
Abschnitt 3 Maßnahmen zur Bekämpfung von Kartoffelzystennematoden
- § 7Anforderungen an Felder für die Erzeugung von Pflanzen zum Anpflanzen
- § 8Untersuchung von Anbauflächen
- § 9Erhebungen zur Feststellung der Verbreitung von Kartoffelzystennematoden
- § 10Amtliches Verzeichnis
- § 11Maßnahmen bei Befall mit Kartoffelzystennematoden
- § 12Amtliches Bekämpfungsprogramm
- § 13Verwendung und Behandlung von kontaminierten Pflanzen
- § 14Anforderung an Verarbeitungsbetriebe für Kartoffeln
- § 15Ausnahmen für Nachbau
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen