§ 59 KGSG
Rückgabeersuchen
Das Rückgabeersuchen ist zu stellen für
- 1.
den Rückgabeanspruch eines Mitgliedstaates nach § 50 bei der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde oder
- 2.
Ansprüche nach den §§ 51 bis 53 auf diplomatischem Weg beim Auswärtigen Amt.
Kulturgutschutzgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle