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§ 11 KlärEV

Entschädigungshöchstbetrag

Der Entschädigungshöchstbetrag für durch die landbauliche Verwertung von Klärschlamm entstehende Schäden an Personen und Sachen sowie sich daraus ergebende Folgeschäden beträgt pro Schadensfall insgesamt 5 Millionen Deutsche Mark.

Klärschlamm-Entschädigungsfondsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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