Soweit der Klärschlamm-Entschädigungsfonds die Ansprüche des Geschädigten befriedigt, gehen Forderungen des Geschädigten gegen sonstige Ersatzpflichtige auf den Klärschlamm-Entschädigungsfonds über.
Klärschlamm-Entschädigungsfondsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle