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KrWaffKontrG
Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
Erster Abschnitt Genehmigungsvorschriften
- § 1Begriffsbestimmung
- § 2Herstellung und Inverkehrbringen
- § 3Beförderung innerhalb des Bundesgebietes
- § 4Beförderung außerhalb des Bundesgebietes
- § 4aAuslandsgeschäfte
- § 5Befreiungen
- § 6Versagung der Genehmigung
- § 7Widerruf der Genehmigung
- § 8Erteilung und Widerruf der Allgemeinen Genehmigung
- § 9Entschädigung im Falle des Widerrufs
- § 10Inhalt und Form der Genehmigung
- § 11Genehmigungsbehörden
- § 11aÜbermittlung von Informationen
Zweiter Abschnitt Überwachungs- und Ausnahmevorschriften
- § 12Pflichten im Verkehr mit Kriegswaffen
- § 12aBesondere Meldepflichten
- § 13Sicherstellung und Einziehung
- § 13aUmgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen
- § 14Überwachungsbehörden
- § 15Bundeswehr und andere Organe
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für Atomwaffen
Vierter Abschnitt Besondere Vorschriften für biologische und chemische Waffen sowie für Antipersonenminen und Streumunition
- § 18Verbot von biologischen und chemischen Waffen
- § 18aVerbot von Antipersonenminen und Streumunition
Fünfter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 19Strafvorschriften gegen Atomwaffen
- § 20Strafvorschriften gegen biologische und chemische Waffen
- § 20aStrafvorschriften gegen Antipersonenminen und Streumunition
- § 21Taten außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes
- § 22Ausnahmen
- § 22aSonstige Strafvorschriften
- § 22bVerletzung von Ordnungsvorschriften
- § 23Verwaltungsbehörden
- § 24Einziehung
- § 25
Sechster Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften