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KrWG

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 2.3.2023 I Nr. 56 · Quelle

Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung
Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft
Abschnitt 3 Abfallbeseitigung
Abschnitt 4 Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter
Teil 3 Produktverantwortung
Teil 4 Planungsverantwortung
Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung
Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme
Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden
Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung
Teil 6 Überwachung
Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe
Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
Teil 9 Schlussbestimmungen
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