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KSVG

Künstlersozialversicherungsgesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 7c G v. 24.7.2026 I Nr. 228 · Quelle

Erster Teil Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten
Erstes Kapitel Kreis der versicherten Personen
Erster Abschnitt Umfang der Versicherungspflicht
Zweiter Abschnitt Ausnahmen von der Versicherungspflicht
Erster Unterabschnitt Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes
Zweiter Unterabschnitt Befreiung von der Krankenversicherungspflicht auf Antrag
Dritter Abschnitt Beginn und Dauer der Versicherungspflicht, Verlegung des Tätigkeitsortes
Vierter Abschnitt Kündigungsrecht
Zweites Kapitel Beitragszuschuß der Künstlersozialkasse
Drittes Kapitel Auskunfts- und Meldepflichten
Viertes Kapitel Aufbringung der Mittel
Erster Abschnitt Grundsatz
Zweiter Abschnitt Beitragsanteile des Versicherten
Erster Unterabschnitt Höhe der Beitragsanteile
Zweiter Unterabschnitt Beitragsverfahren
Dritter Unterabschnitt Erstattungen
Dritter Abschnitt Künstlersozialabgabe
Erster Unterabschnitt Personenkreis
Zweiter Unterabschnitt Bestimmungsgrößen
Dritter Unterabschnitt Melde- und Abgabeverfahren
Vierter Unterabschnitt Erstattungen
Vierter Abschnitt Zuschuß des Bundes
Fünftes Kapitel Überwachung
Sechstes Kapitel Bußgeldvorschriften
Siebtes Kapitel Anwendung des Sozialgesetzbuches
Zweiter Teil Durchführung der Künstlersozialversicherung
Dritter Teil
Vierter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
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