Gesetze › KWKG › Abschnitt 5 Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher § 25 KWKG Kältespeicher Die §§ 22, 23 und 24 sind für den Neubau von Kältespeichern entsprechend anzuwenden. Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 24 Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid, elektronisches Verfahren § 26 Finanzierung der Zuschlagszahlungen