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KWKG

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 24 G v. 18.12.2025 I Nr. 347 · Quelle

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Zuschlagzahlungen für KWK-Strom
Abschnitt 3 Vorschriften zum Nachweis der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und zur Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt
Abschnitt 4 Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze
Abschnitt 5 Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher
Abschnitt 6 Finanzierung und Begrenzung der Zuschlagszahlungen
Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften
Abschnitt 8 Evaluierungen und Übergangsbestimmungen
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