Gesetze › KWKG › Abschnitt 6 Finanzierung und Begrenzung der Zuschlagszahlungen § 26 KWKG Finanzierung der Zuschlagszahlungen Die Finanzierung der Ausgaben der Netzbetreiber nach diesem Gesetz und nach aufgrund dieses Gesetzes erlassener Rechtsverordnungen bestimmt sich nach dem Energiefinanzierungsgesetz. Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 25 Kältespeicher § 27 Begrenzung der Zuschlagszahlungen