Gesetze › LAG › Erster Teil Grundsätze und Begriffsbestimmungen› Erster Abschnitt Grundsätze § 2 LAG Durchführung des Lastenausgleichs Zur Durchführung des Lastenausgleichs werden Ausgleichsabgaben erhoben und Ausgleichsleistungen gewährt. Lastenausgleichsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Ziel des Lastenausgleichs § 3 Ausgleichsabgaben