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LFGB

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

Stand: 26. Oktober 2026 · zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 3.2.2026 I Nr. 29 · Quelle

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Verkehr mit Lebensmitteln
Abschnitt 3 Verkehr mit Futtermitteln
Abschnitt 4 Verkehr mit Mitteln zum Tätowieren und kosmetischen Mitteln
Abschnitt 5 Verkehr mit sonstigen Bedarfsgegenständen
Abschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften für alle Erzeugnisse
Abschnitt 7 Überwachung
Abschnitt 8 Monitoring
Abschnitt 9 Verbringen in das und aus dem Inland
Abschnitt 9a Besondere Regelungen zum Schutz vor ionisierender Strahlung
Abschnitt 10 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 11 Schlussbestimmungen
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