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LNGV
LNG-Verordnung
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Zugang, Kapazitätsvergabe und Kapazitätsmanagement
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen zur Vergabe von Kapazitäten von LNG-Anlagen
Abschnitt 2 Langfristige Vergabe von Kapazitäten von LNG-Anlagen
- § 5Buchungsauflagen für langfristig Buchende
- § 6Verfahren der erstmaligen langfristigen Vergabe von Kapazitäten von LNG-Anlagen
- § 7Langfristige Vergabe der nach der erstmaligen langfristigen Vergabe noch freien Kapazitäten von LNG-Anlagen
Abschnitt 3 Reservierungsquote und kurzfristige Vergabe von Kapazitäten von LNG-Anlagen
- § 8Reservierungsquote
- § 9Verfahren für die kurzfristige Vergabe von zurückgehaltenen Kapazitäten von LNG-Anlagen
Abschnitt 4 Sekundärvermarktung von Kapazitäten von LNG-Anlagen
Abschnitt 5 Verfahren zur Vergabe ungenutzter Kapazitäten von LNG-Anlagen
- § 12Pflicht zur Anwendung eines Verfahrens zur Vergabe ungenutzter Kapazitäten von LNG-Anlagen
- § 13Vorgaben für das Verfahren zur Vergabe ungenutzter Kapazitäten von LNG-Anlagen
Teil 3 Ermittlung von Entgelten und Kosten
- § 14Grundsätze zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu LNG-Anlagen
- § 15Grundsätze der Kostenermittlung
- § 16Aufwandsgleiche Kostenpositionen
- § 17Kalkulatorische Abschreibungen
- § 18Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung
- § 19Kalkulatorische Steuern
- § 20Kostenmindernde Erlöse und Erträge
- § 21Plan-Ist-Kosten-Abgleich
Teil 4 Dokumentations- und Berichtspflichten der Betreiber von LNG-Anlagen
Teil 5 Schlussbestimmungen