Gesetze › LuftSchlichtV › Abschnitt 1 Privatrechtlich organisierte Schlichtung § 2 LuftSchlichtV Sitz Die Schlichtungsstelle hat ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland zu nehmen. Luftverkehrsschlichtungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Anerkennung § 3 Besetzung und Geschäftsverteilung der Schlichtungsstelle