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§ 23 MDBNDVerfSchVDV
Lehrplan
Das Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung erstellt im Einvernehmen mit dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundesamt für Verfassungsschutz einen Lehrplan für die Ausbildung.
Der Lehrplan regelt insbesondere
- 1.
die Fächer und Inhalte der Lehrgänge der fachtheoretischen Ausbildung,
- 2.
die Verteilung der Fächer und Inhalte der fachtheoretischen Ausbildung auf die beiden Fachrichtungen, und zwar welche Fächer und Inhalte
- a)
in beiden Fachrichtungen vermittelt werden,
- b)
nur in der Fachrichtung „Bundesnachrichtendienst“ vermittelt werden und
- c)
nur in der Fachrichtung „Verfassungsschutz“ vermittelt werden,
- a)
- 3.
die Absolvierung von Leistungstests während der fachtheoretischen Ausbildung, und zwar insbesondere
- a)
wie viele Leistungstests zu absolvieren sind,
- b)
in welchen Fächern die Leistungstests zu absolvieren sind und
- c)
in welcher Form die Leistungstests zu absolvieren sind, sowie
- a)
- 4.
die Fächer und Inhalte der praxisbezogenen Lehrveranstaltungen.