Gesetze › MoselSchPV › Erster Teil Auf der gesamten internationalen Moselstrecke anwendbare Bestimmungen› Kapitel 6 Fahrregeln› Abschnitt I. Allgemeines § 6.01 MoselSchPV Fahrt unter Segel Fahrzeuge unter Segel - ausgenommen Kleinfahrzeuge - dürfen nur bei Tag und mit Erlaubnis der zuständigen Behörde fahren. Moselschiffahrtspolizeiverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 5.02 Bezeichnung der Wasserstraße § 6.02 Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen