Gesetze › MtDBwVVDV › Teil 2 Auswahlverfahren und Einstellung § 15 MtDBwVVDV Bestandteile des Auswahlverfahrens Das Auswahlverfahren besteht aus1.einem schriftlichen Teil und2.einem mündlichen Teil. Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 14 Ergänzende Festlegungen zum Auswahlverfahren § 16 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens