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§ 16 MtDBwVVDV

Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens

(1)

Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens sind höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente einzusetzen:

  1. 1.

    Aufsatz,

  2. 2.

    Leistungstest,

  3. 3.

    Persönlichkeitstest,

  4. 4.

    Simulationsaufgabe und

  5. 5.

    biographischer Fragebogen.

(2)

Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen halben Arbeitstag.

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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