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MWDVDV
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes
Abschnitt 1 Allgemeines
- § 1Vorbereitungsdienst
- § 2Ausbildungsziele
- § 3Dienstbehörden, Dienstaufsicht
- § 4Einstellungsvoraussetzungen
- § 5Auswahlverfahren
- § 6Nachteilsausgleich
- § 7Erholungsurlaub
- § 8Ausbildungsakten
- § 9Bewertung der Leistungen
Abschnitt 2 Ausbildung
- § 10Ausbildungsleitung, Ausbildungsstelle, Ausbildungsbeauftragte, Ausbildende
- § 11Ausbildungsrahmenplan, Lehrpläne, Ausbildungspläne
- § 12Fachtheoretische Ausbildung
- § 13Berufspraktische Ausbildung
- § 14Leistungsnachweise
- § 15Zeugnis, Ausbildungsrangpunktzahl
Abschnitt 3 Laufbahnprüfung
- § 16Zweck, Bestandteile
- § 17Prüfungsamt
- § 18Prüfungskommission, Prüfende
- § 19Schriftliche Abschlussprüfung
- § 20Praktische Abschlussprüfung
- § 21Mündliche Abschlussprüfung
- § 22Fernbleiben, Rücktritt
- § 23Täuschung, Ordnungsverstoß
- § 24Wiederholung von Ausbildungsabschnitten und Abschlussprüfungen
- § 25Bestehen der Laufbahnprüfung
- § 26Abschlusszeugnis
- § 27Prüfungsakten, Einsichtnahme
Abschnitt 4 Schlussvorschriften